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Allergene und Zusatzstoffe können in der sizzly Catering App pro Artikel manuell erfasst werden – oder werden, sofern die Kasse mit einem Warenwirtschaftssystem verknüpft ist, direkt von dort automatisch übermittelt. Zusätzlich lassen sich jedem Artikel Tags bzw. Ernährungspräferenzen zuweisen, etwa vegetarisch, vegan, scharf, koscher, halal, neu oder gesund. Über die vordefinierten Tags hinaus können auch eigene, individuelle Tags angefordert werden, die dann entsprechend in sizzly hinterlegt werden.
Einmal erfasst, überall sichtbar
Sobald Allergene, Zusatzstoffe und Tags einem Artikel zugewiesen sind, werden sie automatisch an allen relevanten Stellen angezeigt – ohne dass die Angaben mehrfach gepflegt werden müssen:
Allergene, Zusatzstoffe, Tags & Ernährungspräferenzen
Automatisierter Import aus Warenwirtschaftssystem
Anzeige in der Ordering App direkt Sichtbar für Mitarbeiter/Gäste
Automatisierte Anzeige auf dem Wochenspeiseplan ohne Aufwand
Anzeige bei Digital Signange auf angeschlossenen Displays
Seit der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) ist die Kennzeichnung der 14 EU-weit definierten Hauptallergene (u. a. Gluten, Laktose, Nüsse, Soja) auch in der Gemeinschaftsverpflegung – also in Betriebsrestaurants, Kantinen, Mensen und beim Caterer – verpflichtend. Das gilt unabhängig davon, ob die Speisen lose ausgegeben oder abgepackt sind. Mit sizzly ist diese Pflichtkennzeichnung direkt in den Bestell- und Anzeigeprozess integriert, statt separat auf Papieraushängen gepflegt werden zu müssen.
Auch die komplette Inhaltsstoff- & Nährwertkennzeichnung ist möglich

Über die Allergen- und Zusatzstoffkennzeichnung hinaus kann in sizzly auch die vollständige Artikel- und Nährwertkennzeichnung abgebildet und hinterlegt werden – von der Zutatenliste über Inhaltsstoffe und Nährwerttabelle bis hin zu Warnhinweisen. Das gilt ausdrücklich auch für verpackte Artikel bzw. Lebensmittel, etwa Getränkeflaschen oder Müsliriegel. Damit lässt sich mit sizzly die in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) verankerte Lebensmittelkennzeichnungspflicht für vorverpackte Lebensmittel – inklusive Zutatenverzeichnis und Nährwertdeklaration – vollständig erfüllen.
Vorteile Für Gäste, Mitarbeitende oder Schüler:
Ja. Seit der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen die 14 Hauptallergene auch in der Gemeinschaftsverpflegung – etwa in Betriebsrestaurants, Kantinen, Mensen oder beim Catering – zu jedem Gericht angegeben werden, unabhängig davon, ob es sich um lose oder verpackte Ware handelt.
Allergene und Zusatzstoffe können pro Artikel direkt in der sizzly Catering App eingetragen werden. Ist die Kasse mit einem Warenwirtschaftssystem verknüpft, können die Angaben auch automatisch von dort übernommen werden.
Die hinterlegten Allergene, Zusatzstoffe und Tags werden automatisch im Shop der Ordering App, im Wochenspeiseplan und bei der Digital Signage auf angeschlossenen Displays angezeigt.
Ja. Zusätzlich zu Allergenen und Zusatzstoffen lassen sich Artikeln Tags wie vegetarisch, vegan, scharf, koscher, halal, neu oder gesund zuweisen. Reichen die vordefinierten Tags nicht aus, können auch eigene, individuelle Tags angefordert und in sizzly hinterlegt werden.
Ja. Neben Allergenen und Zusatzstoffen lassen sich in sizzly auch Zutatenliste, Inhaltsstoffe, Nährwerttabelle und Warnhinweise hinterlegen – auch für verpackte Artikel wie Getränkeflaschen oder Müsliriegel. Damit kann die Lebensmittelkennzeichnungspflicht der EU (LMIV, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) vollständig abgebildet werden.
Nein. Da die Angaben zentral am Artikel hinterlegt sind, wirkt sich eine Änderung automatisch auf alle Anzeigeorte aus – Shop, Wochenspeiseplan und Digital Signage.